Rechtsanwältin Sabine Stumpf absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften in den Jahren 1985 bis 1990 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main.
Ihre Neigung zum Anwaltsberuf entdeckte sie bereits zu Beginn ihres Referendariats, in dem sie die gesamten zwei Jahre als Referendarin in einer Anwaltskanzlei tätig war. Im Dezember 1993 erhielt sie 27-jährig ihre Zulassung zur Anwaltschaft.
Bereits während ihrer anfänglichen Tätigkeit als Rechtsanwältin war Frau Sabine Stumpf vermehrt im Bereich des Familienrechts tätig. Nach dem Eintritt in die Kanzlei im März 1999 erstreckte sich ihre Arbeit auch auf familienrechtliche Vorträge bei einem gemeinnützigen Verein. Darüber hinaus verfasst Frau Rechtsanwältin Sabine Stumpf familienrechtliche Beiträge für die regionale Presse und engagiert sich in sozial tätigen Vereinen. Neben ihrer familienrechtlichen Tätigkeit vertritt sie seit vielen Jahren Haftpflichtversicherer und deren Versicherungsnehmer in Haftungs- und Deckungsverfahren.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltskurses für Familienrecht wurde sie im April 2002 zur Fachanwaltschaft zugelassen. Sie ist außerdem Mitglied im Arbeitskreis Familien- und Erbrecht im DAV.