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Hummel Walter & Kollegen – Rechtsanwälte und Notare

Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang aller Vermögenspositionen und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen auf seine Rechtsnachfolger. Diese werden entweder durch letztwillige Verfügung oder aber in - Ermangelung einer solchen - nach den gesetzlichen Regelungen bestimmt.

Das hierbei anzuwendende Erbrecht hat gerade in jüngster Zeit durch das Inkrafttreten der europäischen Erbrechtsverordnung (EUErbVO) im August 2015 eine weithin nicht bekannte aber entscheidende Änderung erfahren. Dieses richtet sich nun nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, sondern danach, in welchem Staat er seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nur eine testamentarische Rechtswahl kann hier helfen.

Zum Erbrecht gehören aber nicht nur die Feststellung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge, sondern gerade auch die planvolle Gestaltung des Vermögensübergangs durch Testament oder Erbvertrag.

Hier gilt es, die vielschichtigen Möglichkeiten der Anordnung von Erbfolge, Vermächtnissen, Auflagen oder Testamentsvollstreckung aber auch die Sicherung der dem Erben folgenden Generation juristisch einwandfrei umzusetzen. Bereits kleine Gestaltungsfehler können den gewünschten Vermögensübergang zunichtemachen.    

Ferner beantwortet das Erbrecht vielfältige Fragen:

  • Welche Ansprüche stehen dem „Enterbten“ zu?
  • Wie muss ich mein  Testament formell und inhaltlich richtig gestalten, damit die gewünschten Rechtsfolgen auch wirklich eintreten?
  • Wie verhindere ich durch gezielte Vermögensübertragung zu Lebzeiten unerwünschte  erbrechtliche Folgen und nehme Einfluss auf Pflichtteilsrechte?
  • Wie minimiere ich Belastungen durch die Erbschaftssteuer?

 

Das Erbrecht wirkt aber auch auf andere Rechtsgebiete ein. So ist im Unternehmensrecht die richtige Gestaltung des  Gesellschaftsvertrages im Hinblick auf das Erbrecht unumgänglich.

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Ihre Anwälte im Erbrecht

Rechtsanwalt und Notar Henning Walter

Rechtsanwalt und Notar Henning Walter ist Experte auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts und betreut Sie zudem in Fragen des Wohnungseigentumsrechts, des Bestattungsrechts sowie des Erbrechts.

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Rechtsanwalt und Notar Dennis Meyer

Rechtsanwalt und Notar Dennis Meyer ist unser Fachmann für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und berät Sie umfassend im Immobilienrecht sowie im Maklerrecht. Daneben betreut er Mandanten im Handels- und Gesellschaftsrecht.

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