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Hummel Walter & Kollegen – Rechtsanwälte und Notare

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht für wirtschaftlich tätige Unternehmen und Kaufleute. Da Kaufleute in der Regel in anderer Weise schutzwürdig sind, weichen die Spezialvorschriften des Handelsrechts in vielen Fällen vom Rechtsverkehr zwischen Verbrauchern ab.

Das Handelsrecht bestimmt nicht nur, wer Kaufman ist, sondern enthält beispielsweise auch Regelungen das Handelsregister, besondere Bestimmungen für den Handelskauf, den Inhaberwechsel und die Firmenfortführung, sowie das Handelsvertreter- und das Handelsmaklerrecht. Das Handelsrecht gilt jedoch nicht ausschließlich für Kaufleute, sondern auch für Industrie, Handwerk, sowie weitere Wirtschaftszweige.

Wir beraten in allen Fragen des Rechts der Handelsvertreter und -makler, des Handelskaufs, sowie der Vertragshändler.

Das Gesellschaftsrecht, das Recht der privatrechtlichen Vereinigungen und Organisationen, ist Teil des Handelsrechts. Es regelt die unterschiedlichen Rechtsformen, die Unternehmer und Unternehmen gemäß ihrer Bedürfnisse wählen können.

Um als Unternehmen im Wettbewerb dauerhaft bestehen zu können, sind individuell abgestimmte gesellschaftliche Strukturen unabdingbar. Denn die Wahl der Organisationsform hat Auswirkungen auf die Steuerlast, den Haftungsumfang, sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern untereinander, sowie zu den Geschäftsführungsorganen und Organmitgliedern.

Organmitglieder müssen täglich eine Vielzahl unternehmerischer Entscheidungen treffen. Sie haben ihr Handeln nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, dem eigenen Dienstvertrag und gegebenenfalls nach weiteren Vorschriften und Regularien auszurichten. Zusätzlich treffen sie Treue- und Überwachungspflichten gegenüber der Gesellschaft. Dabei tragen sie auch ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko.

Wir beraten und vertreten Gesellschafter, Anteilseigner, und Organmitglieder in allen Phasen unternehmerischer Tätigkeit, beispielsweise bei der

  • Gründung, Umwandlung, Restrukturierung, Liquidation,
  • Unternehmensnachfolge,
  • Umsetzung von Kapitalmaßnahmen,
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung von Mergers & Acquisition, sowie
  • Auseinandersetzungen innerhalb der Gesellschaft.

 

Außerdem beraten und vertreten wir Organmitglieder im Hinblick auf die Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken und begleiten komplexe Regressfälle außergerichtlich und gerichtlich. Hierbei sind wir vorrangig im Interesse des Organs aber auch für die betroffenen Unternehmen tätig.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Sekretariat

  • Büsra Can,
  • Laura Kolb,
  • Andrea Pöllner,
  • Heidi Rauscher,
  • Doris Sott

Sie erreichen uns telefonisch unter (06151) 17640 oder per E-Mail unter anwalt(at)wirtschaftsanwalt.de

Ihre Anwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dennis Meyer

Rechtsanwalt und Notar Dennis Meyer ist unser Fachmann für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und berät Sie umfassend im Immobilienrecht sowie im Maklerrecht. Daneben betreut er Mandanten im Handels- und Gesellschaftsrecht.

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Rechtsanwalt Christian Herzig

Rechtsanwalt Christian Herzig steht Ihnen als erfahrener Ansprechpartner im Rechtsgebiet Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht zur Seite.

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