Rechtsanwalt Dennis Meyer
Rechtsanwalt Dennis Meyer berät Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht und ist zudem Ihr Anwalt für verkehrsrechtliche Mandate.
Das Kaufrecht ist als besonderes Schuldrecht im BGB geregelt. Es regelt die vertragstypischen Pflichten eines Kaufvertrages, der zwischen einem Verkäufer und einem Käufer zustande kommt. Der Verkäufer einer Sache ist verpflichtet, die Sache an den Käufer zu übergeben und diesem das Eigentum an der Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Im Gegenzug ist der Käufer dazu verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Hat der Verkäufer dem Käufer eine Sache verschafft, die einen Sachmangel aufweist, kann der Käufer von seinen Rechten bei Mangel Gebrauch machen.
Wir beraten sowohl Verkäufer bei der Erstellung und Abwicklung ihrer Kaufverträge, als auch Käufer, die im Rahmen des Kaufvertrages von ihren Mängelrechten Gebrauch machen wollen.
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