Rechtsanwalt und Notar Dennis Meyer
Rechtsanwalt Dennis Meyer berät Sie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Daneben betreut er verkehrsrechtliche Mandate.
Der größte und wichtigste Bereich des Mietrechts ist das Wohn- und Gewerberaummietrecht und als verwandter Bereich das Pachtrecht. Dabei bildet das Wohnraummietrecht in all seinen Facetten den Schwerpunkt.
In diesem Zusammenhang ist die Gestaltung von Formular-, Individualmiet- und Pachtverträgen, aber auch die Überprüfung der Wirksamkeit von bestehenden Formularregelungen, sei es zu sogenannten Schönheitsreparaturen, Kostenklauseln zu Instandhaltungen und Reparaturen sowie Betriebskostenvereinbarungen von großer Bedeutung. Dabei bezieht sich der Beratungsbedarf von Mietern und Vermietern meist auf folgende Punkte:
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Ausspruch und Abwehr von Kündigungen
- Mängel an der Mietsache (Mietminderung) sowie deren gerichtliche Feststellung einschließlich der Ursache durch Sachverständige
- Mieterhöhungen
- Schäden bei Beendigung vom Mietverhältnissen einschließlich Schönheitsreparaturen
- Überprüfung von Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen
- Der Entwurf bzw. die Überprüfung von Modernisierungsankündigungen nach abgeschlossener Modernisierung
Gerade bekannte Großvermieter halten sich gelegentlich nicht an gesetzliche oder durch die Rechtsprechung entwickelte Regelungen oder berücksichtigen ersparten Instandsetzungsbedarf im Rahmen der Mieterhöhung zu Lasten der Mieter nicht, was zu deutlich zu hohen Mieterhöhungsankündigungen führt.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Wohnungs- und Teileigentümers, des Verwalters und Dritter.
Im Vordergrund steht oft die Beratung zur Frage der Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer und ihren Folgen, Beratung im Vorfeld von Eigentümerversammlungen sowohl von Eigentümern, als auch Eigentümergemeinschaften und deren Verwalter. Gleiches gilt für die gerichtliche Vertretung bei Beschlussanfechtungen von Eigentümern gegen Beschlüsse in allen Bereichen, gerichtliches Vorgehen gegen Hausgeldabrechnungen wegen Nichteinhaltung geänderter Rechtsprechung sowie die gerichtliche Geltendmachung von Hausgeldrückständen und deren Durchsetzung bis hin zur Zwangsversteigerung.
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