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Hummel Walter & Kollegen – Rechtsanwälte und Notare

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der größte und wichtigste Bereich des Mietrechts ist das Wohn- und Gewerberaummietrecht und als verwandter Bereich das Pachtrecht. Dabei bildet das Wohnraummietrecht in all seinen Facetten den Schwerpunkt.

In diesem Zusammenhang ist die Gestaltung von Formular-, Individualmiet- und Pachtverträgen, aber auch die Überprüfung der Wirksamkeit von bestehenden Formularregelungen, sei es zu sogenannten Schönheitsreparaturen, Kostenklauseln zu Instandhaltungen und Reparaturen sowie Betriebskostenvereinbarungen von großer Bedeutung. Dabei bezieht sich der Beratungsbedarf von Mietern und Vermietern meist auf folgende Punkte:
 

  • Beratung und gerichtliche Vertretung bei Ausspruch und Abwehr von Kündigungen
  • Mängel an der Mietsache (Mietminderung) sowie deren gerichtliche Feststellung einschließlich der Ursache durch Sachverständige
  • Mieterhöhungen
  • Schäden bei Beendigung vom Mietverhältnissen einschließlich Schönheitsreparaturen
  • Überprüfung von Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen
  • Der Entwurf bzw. die Überprüfung von Modernisierungsankündigungen nach abgeschlossener Modernisierung


Gerade bekannte Großvermieter halten sich gelegentlich nicht an gesetzliche oder durch die Rechtsprechung entwickelte Regelungen oder berücksichtigen ersparten Instandsetzungsbedarf im Rahmen der Mieterhöhung zu Lasten der Mieter nicht, was zu deutlich zu hohen Mieterhöhungsankündigungen führt.
 
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Wohnungs- und Teileigentümers, des Verwalters und Dritter.

Im Vordergrund steht oft die Beratung zur Frage der Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer und ihren Folgen, Beratung im Vorfeld von Eigentümerversammlungen sowohl von Eigentümern, als auch Eigentümergemeinschaften und deren Verwalter. Gleiches gilt für die gerichtliche Vertretung bei Beschlussanfechtungen von Eigentümern gegen Beschlüsse in allen Bereichen, gerichtliches Vorgehen gegen Hausgeldabrechnungen wegen Nichteinhaltung geänderter Rechtsprechung sowie die gerichtliche Geltendmachung von Hausgeldrückständen und deren Durchsetzung bis hin zur Zwangsversteigerung.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Sekretariat

  • Büsra Can,
  • Laura Kolb,
  • Andrea Pöllner,
  • Heidi Rauscher,
  • Doris Sott

Sie erreichen uns telefonisch unter (06151) 17640 oder per E-Mail unter anwalt(at)wirtschaftsanwalt.de

Ihre Anwälte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dennis Meyer

Rechtsanwalt und Notar Dennis Meyer ist unser Fachmann für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und berät Sie umfassend im Immobilienrecht sowie im Maklerrecht. Daneben betreut er Mandanten im Handels- und Gesellschaftsrecht.

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Rechtsanwalt und Notar Henning Walter

Rechtsanwalt und Notar Henning Walter ist Experte auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts und betreut Sie zudem in Fragen des Wohnungseigentumsrechts, des Bestattungsrechts sowie des Erbrechts.

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Rechtsanwalt Christian Herzig

Rechtsanwalt Christian Herzig steht Ihnen als erfahrener Ansprechpartner im Rechtsgebiet Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht zur Seite.

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