Rechtsanwältin Dr. Sabine Griem

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Marburg, arbeitete Rechtsanwältin Dr. Sabine Griem als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität zu Marburg.
Schon während ihres Referendariats im Landgerichtsbezirk Darmstadt wurde Frau Dr. Sabine Griem in der Kanzlei Hummel, Post & Kollegen tätig und erhielt im Februar 1994 ihre Zulassung als Rechtsanwältin. 1999 erfolgte die Aufnahme als Sozietätsmitglied.
Seit etwa 1998 bildet das Arbeitsrecht ihren Tätigkeitsschwerpunkt. Kernbereich ist hierbei die Vertretung und Beratung bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen und bei Maßnahmen im Zusammenhang von Betriebsänderungen, insbesondere auch im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes.
Seit 2000 ist Rechtsanwältin Dr. Sabine Griem als Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main zugelassen.
Frau Dr. Griem verfügt über umfassende Beratungserfahrung bei unternehmerischen Maßnahmen. Insbesondere bei Umstrukturierungen, Verhandlungen und Abschlüssen von Sozialplänen, Überleitungstarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Urheber-/Lizenzrecht, Computer- und Multimediarecht sowie das Handelsvertreterrecht.
Rechtsanwältin Dr. Sabine Griem gehört dem Arbeitskreis der Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV an. Ihr Fachwissen in ihren Tätigkeitsbereichen hat sie durch vielfache Vortragstätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und dem Gebiet Electronic-Commerce/Multimediarecht, weitervermitteln können.
- Fachanwältin
- Arbeitsrecht
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht, Urheber- und Lizenzrecht
- Weitere Tätigkeiten
- EDV-Multimediarecht, Handelsvertreterrecht
- Zulassung
- 1994
- Jahrgang
- 1964
Arbeitsrecht
Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Beide Rechtsgebiete greifen hierbei, vor allem im Zusammenhang mit der Beratung bei Betriebsübergang und sonstigen Betriebsänderungen, ineinander über.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der Beratung / Vertretung bei Kündigungen und sonstiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir stehen unseren Mandanten auch bei Unternehmensveräußerungen und Umstrukturierungsmaßnahmen in Fragen des Betriebsübergangs und sonstigen Betriebsänderungen kompetent zur Seite. In diesem Zusammenhang beraten wir Unternehmen und auch Betriebsräte bei abzuschließendem Interessenausgleich und Sozialplan (einschließlich Transfer- und Überleitungssozialplänen).
Urheber-/Lizenzrecht
Das Urheberrecht umfasst den Schutz und die Verwertungsmöglichkeiten von geistigem Eigentum. Dieser erfolgt insbesondere auch durch den Abschluss von Lizenz- und Know-how-Verträgen. Dabei arbeiten wir in Fragen der Anmeldung von Markenrechten sowie Gebrauchs- und Geschmacksmustern mit Patentrechtskanzleien im gesamten Bundesgebiet zusammen.
EDV-Multimediarecht
Eng mit dem Lizenzrecht verbunden sind auch die Vertragsgestaltungen bei EDV- und Softwareverträgen. Immer größere Bedeutung gewinnt der Vertragsabschluss und der Warenvertrieb über das Internet.
Wir beraten unsere Mandantschaft von der zulässigen Gestaltung der Internetseiten, über die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis hin zu den Erfordernissen nach dem TDG und dem TKG sowie den weiteren maßgeblichen Vorschriften.