Rechtsanwalt und Notar Thomas Post

Rechtsanwalt und Notar Thomas Post absolvierte sein Jurastudium in den Jahren 1975 bis 1979 an der Universität in Mainz. Sechs Monate seines zweijährigen Referendariats in Darmstadt arbeitete der Vater dreier Kinder bei den Zivilsenaten des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main.
1982 wurde Thomas Post – 28-jährig – als Rechtsanwalt zugelassen und trat in die Kanzlei Hummel und Kollegen ein, die ihn 1988 in die Sozietät aufnahm. Heute gilt seine Zulassung bei allen Amts- und Landgerichten sowie beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main. Mit Amtssitz in Darmstadt ist er auch als Notar zugelassen.
Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt ist vom Zivil- und Wirtschaftsrecht geprägt. Neben der langjährigen Funktion als Testamentsvollstrecker wirkte er auch maßgeblich bei der Gründung berufsständischer Verbände mit. Vortragsveranstaltungen von Rechtsanwalt Post behandelten die Themen der letztwilligen Verfügung, der vorweggenommenen Erbfolge, der gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeregelungen, des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Franchiserechts.Herrn Post wurde von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt Main die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" zu führen. Er ist Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V.".
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Herr Post in Vereinen – auch in Vorstandsfunktion - tätig und ist Gründungsmitglied der Darmstädter Juristischen Gesellschaft e.V.
- Fachanwalt
- Erbrecht
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Mietrecht
- Zulassung
- 1982
- Jahrgang
- 1953
Erbrecht
Zum Erbrecht gehören nicht nur die Feststellung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge und die planvolle letztwillige Verfügung durch Testament oder Erbvertrag, sondern es beantwortet vielfältige Fragen:
- Welche Ansprüche stehen dem »Enterbten« zu?
- Wie verhindere ich durch gezielte Vermögensübertragung zu Lebzeiten unerwünschte gesetzliche Erbrechtsfolgen?
- Wie minimiere ich steuerliche Überlastungen?
Aber auch bei der Errichtung eines Gesellschaftsvertrages ist die richtige Gestaltung im Hinblick auf das Erbrecht unumgänglich.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht bestimmt, wer Kaufmann ist, welchen Namen (Firma) er trägt und welche Regeln unter Kaufleuten gelten. Handelsrechtliche Vollmachten sind ebenso gesetzlich normiert, wie zum Beispiel das Verfahren bei Mängelrügen.
Gegenstand des Gesellschaftsrechts ist die Behandlung der verschiedenen Unternehmensformen. Gelten zum Beispiel für Personen- und Kapitalgesellschaften viele vergleichbare Regeln, gibt es demgegenüber in der Vertretung, im Bilanzierungs- und Steuerrecht gewichtige Unterschiede. Die zielgerichtete Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung ist unerlässlich. Auch für den Erfolg des Unternehmens.
Das Gesellschaftsrecht regelt auch die Rechte von Gesellschaftern und Anteilseignern, wann in welcher Form Gesellschafter- oder Anteilseigner-Versammlungen abzuhalten sind und welche Angelegenheiten des Unternehmens zum Handelsregister anzumelden sind.
Mietrecht
Der größte und wichtigste Bereich des Mietrechts ist das Wohn- und Gewerberaummietrecht; als verwandter Bereich ist das Pachtrecht zu nennen. In diesem Zusammenhang ist die Gestaltung von Formular- und Individualmietverträgen, aber auch die Überprüfung der Wirksamkeit von bestehenden Formularregelungen von großer Bedeutung.
Die Beratung und gerichtliche Vertretung bei Ausspruch und Abwehr von Kündigungen, Mängeln an der Mietsache, Mietminderungen, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen und Betriebskostenfragen sind wichtige Bereiche.
Auch Fragen zur immer häufiger zu beobachtenden Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Vernachlässigung der Mietsache sind hier zu nennen.