Rechtsanwältin Juliane Schladitz

Rechtsanwältin Juliane Schladitz studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Bereits während des Referendariats legte Rechtsanwältin Juliane Schladitz ihren Schwerpunkt auf den arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Bereich und absolvierte ihre Ausbildung u.a. bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main. Parallel dazu war sie in einer größeren Wirtschaftsrechtskanzlei in Frankfurt am Main als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig
Seit Dezember 2009 ist Sie zur Anwaltschaft zugelassen.
Bereits im gleichen Monat hat Rechtsanwältin Juliane Schladitz durch die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang "Arbeitsrecht" die besonderen theoretischen Kenntnisse auf diesem Fachgebiet erworben.
Seit Januar 2010 verstärkt Sie unser Kanzleiteam und vertritt unsere Mandanten vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit wird in der Zukunft das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sein. Seit Ende Februar 2011 nimmt Frau Rechtsanwältin Juliane Schladitz am 22. Fachanwaltslehrgang für gewerblichen Rechtsschutz teil.
Rechtsanwältin Juliane Schladitz ist verheiratet.
- Interessenschwerpunkte
- Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht, gewerblicher Rechtsschutz
- Zulassung
- 2009
- Jahrgang
- 1979
Arbeitsrecht
Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Beide Rechtsgebiete greifen hierbei, vor allem im Zusammenhang mit der Beratung bei Betriebsübergang und sonstigen Betriebsänderungen, ineinander über.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der Beratung / Vertretung bei Kündigungen und sonstiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir stehen unseren Mandanten auch bei Unternehmensveräußerungen und Umstrukturierungsmaßnahmen in Fragen des Betriebsübergangs und sonstigen Betriebsänderungen kompetent zur Seite. In diesem Zusammenhang beraten wir Unternehmen und auch Betriebsräte bei abzuschließendem Interessenausgleich und Sozialplan (einschließlich Transfer- und Überleitungssozialplänen).
Zivilrecht
Unter das Zivilrecht fallen vor allem Ansprüche aus Verträgen, zum Beispiel Rückabwicklung oder Minderung bei Kaufverträgen, Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung eines Vertrages oder auch die Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen zum Beispiel aus Darlehensverträgen oder Fernabsatzgeschäften. Als weiterer Bereich ist hier auch das Produkthaftungsrecht zu nennen.
Wir prüfen und entwerfen auch Allgemeine Geschäftsbedingungen.