Rechtsanwältin Sabine Stumpf

Rechtsanwältin Sabine Stumpf absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften in den Jahren 1985 bis 1990 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main.
Ihre Neigung zum Anwaltsberuf entdeckte sie bereits zu Beginn ihres Referendariats, in dem sie die gesamten zwei Jahre als Referendarin in einer Anwaltskanzlei tätig war. Im Dezember 1993 erhielt sie 27-jährig ihre Zulassung zur Anwaltschaft.
Bereits während ihrer anfänglichen Tätigkeit als Anwältin war Sabine Stumpf vermehrt im Bereich des Familienrechts tätig. Nach dem Eintritt in die Kanzlei im März 1999 erstreckt sich ihre Arbeit auch auf die familienrechtliche Vorträge bei einem gemeinnützigen Verein.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltskurses für Familienrecht wurde sie im April 2002 zur Fachanwaltschaft zugelassen. Sie ist außerdem Mitglied im Arbeitskreis Familien- und Erbrecht im DAV.
- Fachanwältin
- Familienrecht
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Familienrecht
- Weitere Tätigkeiten
- Versicherungsrecht, allgemeines Zivilrecht
- Zulassung
- 1993
- Jahrgang
- 1966
Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die Ehesachen, hier vor allem Scheidungsverfahren. Ferner sind Gegenstand des Familienrechts Streitigkeiten betreffend die elterliche Sorge, sowie Umgangsrechtsregelungen, Streitigkeiten über den Ehegatten- und den Verwandtenunterhalt, Verfahren bezüglich des Versorgungsausgleichs, Regelungen zu den Rechtsverhältnissen an der Ehewohnung und am Hausrat, güterrechtliche Auseinandersetzungen, aber auch die Vorbereitung und der Entwurf von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.
Versicherungsrecht
Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen, wie etwa die Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Rechtsschutz-, Reise- und Kfz-Versicherung sowie die zur Grundversorgung gehörende private Haftpflichtversicherung. Nicht selten gibt es bei der Abwicklung dieser Versicherungsverträge Konflikte zwischen den Vertragsparteien, nämlich dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer, aber auch einbezogenen Dritten, wie etwa der mitversicherten Person oder dem Geschädigten. Die Beratung und Vertretung eines Beteiligten ist anwaltliche Aufgabe.