Rechtsanwalt Günter Vogt

Günter Vogt

Rechtsanwalt Günter Vogt absolvierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz die Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Er war unter anderem sechs Monate bei der Berufungskammer des Landgerichts Darmstadt tätig.

Seit Mitte 1987 ist Rechtsanwalt Vogt mit einer kurzen Unterbrechung in der Kanzlei Hummel, Post & Kollegen im gesamten Zivilrechtsbereich, aber auch im Strafrecht und in Bußgeldverfahren tätig.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei seit vielen Jahren sämtliche Facetten des Wohn- und Gewerbemiet- und Pachtrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts und die zu diesem Bereich dazugehörende Fragen des Maklerrechts.

Neben seinem Beruf engagiert sich Rechtsanwalt Vogt kommunalpolitisch durch seine Tätigkeit im Gemeindeparlament im Bauausschuss und im Ortsbeirat seiner Wohnortgemeinde.

Fachanwalt
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht
Zulassung
1989
Jahrgang
1956

Mietrecht

Der größte und wichtigste Bereich des Mietrechts ist das Wohn- und Gewerberaummietrecht; als verwandter Bereich ist das Pachtrecht zu nennen. In diesem Zusammenhang ist die Gestaltung von Formular- und Individualmietverträgen, aber auch die Überprüfung der Wirksamkeit von bestehenden Formularregelungen von großer Bedeutung.

Die Beratung und gerichtliche Vertretung bei Ausspruch und Abwehr von Kündigungen, Mängeln an der Mietsache, Mietminderungen, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen und Betriebskostenfragen sind wichtige Bereiche.

Auch Fragen zur immer häufiger zu beobachtenden Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Vernachlässigung der Mietsache sind hier zu nennen.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht beschreibt die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Wohnungs- und Teileigentümers, des Verwalters und Dritter.

Im Vordergrund steht die Frage der Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer und ihre Folgen, die Beratung im Vorfeld von Eigentümerversammlungen und die gerichtliche Vertretung bei Beschlussanfechtungen und Hausgeldrückständen sowohl von Eigentümern, als auch Eigentümergemeinschaften und Verwaltern.

Beratungen zu Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplänen, Sonderumlagen aufgrund steigendem Sanierungs- und Reparaturbedarf der Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch die Reaktion auf Zahlungsrückstände und Insolvenz von Wohnungseigentümern führen zu großem Beratungs- und Vertretungsbedarf.

Maklerrecht

Hier sind insbesondere Fragen der Berechtigung der Ansprüche von Grundstücks- und Wohnungsmaklern aus Nachweis- und Vermittlungstätigkeit zu nennen. Zu diesem Bereich gehören auch die Kreditvermittlung und sonstige Maklertätigkeit, bis hin zur Partnerschaftsvermittlung.