Rechtsanwalt und Notar Henning Walter

Rechtsanwalt und Notar Henning Walter studierte in den Jahren 1988 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und absolvierte anschließend sein Referendariat in Darmstadt.
Stationen des Referendariates waren das Landgericht Darmstadt, die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt sowie das Rechtsamt der Stadt Darmstadt.
Seit Juni 1996 ist Herr Henning Walter als Rechtsanwalt zugelassen. Seit Mitte April 2011 ist er des Weiteren mit Amtssitz in Darmstadt auch als Notar zugelassen.
Herr Rechtsanwalt und Notar Henning Walter engagiert sich seit vielen Jahren in der Jugendarbeit.
- Fachanwalt
- Bau- und Architektenrecht
- Tätigkeitsschwerpunkte
- privates- und öffentliches Baurecht, Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrs- Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
- Weitere Tätigkeiten
- Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht
- Zulassung
- 1996
- Jahrgang
- 1966
Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht umfasst sowohl das private als auch das öffentliche Baurecht. Aus Sicht des Bauherrn gehören zum privaten Baurecht sämtliche Fragen vom Vertragsschluss mit dem Auftragnehmer über die Durchführung des Bauvorhabens bis hin zur Beendigung, der Abrechnung und insbesondere der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Öffentlich-rechtlich sind für den privaten Bauherrn insbesondere das Thema der Baugenehmigung oder der Umnutzung von Gebäuden von Belang.
Aus Sicht des Auftragnehmers und Handwerkers steht im privaten Baurecht die Durchsetzung der Vergütungsansprüche und deren Absicherung im Vordergrund. Vergaberecht und Vertragsgestaltung erhalten in mittelständischen Unternehmen eine immer größer werdende Bedeutung. Mit dem öffentlichen Recht wird der Bauherr bei der Frage bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Zulässigkeit seines Vorhabens konfrontiert.
Sowohl den Architekten, als auch deren Auftraggebern stehen wir kompetent in allen Fragen der Auftragserteilung, der inhaltlichen Gestaltung, den Vergütungsansprüchen (HOAI) sowie der Gewährleistungspflicht zur Seite.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht beschreibt das Verkehrszivilrecht und das öffentliche Verkehrsrecht, hier insbesondere das Straßenverkehrsrecht.
Zivilrechtliche Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Haftung der Verkehrsteilnehmer untereinander und gegenüber Dritten. Schwerpunkt bildet hier die Unfallregulierung. Das Straßenverkehrsrecht beinhaltet die Erteilung und Entziehung von Fahrerlaubnissen, Zulassung von Fahrzeugen, Fragen der Straßenverkehrsordnung, aber auch die Verteidigung in bußgeldrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten.