Aktuelle Rechtsprechung

19.03.2005 - Widerrufsrecht bei eBay und wettbewerbsrechtliche Folgen
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 3. November 2004, Aktenzeichen VIII ZR 375/03 Auch bei »Versteigerungen« im Internet, bei denen der Vertragsschluss durch Angebot und Annahme und nicht durch Zuschlag zustande kommt, besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers gegenüber gewerblichen Anbietern.
Daher besteht grundsätzlich auch eine Verpflichtung, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren. Bei Verstoß gegen die Belehrungspflicht bestehen nicht nur Rückabwicklungsansprüche des Verbrauchers. Vielmehr drohen auch wettbewerbsrechtlche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, Aktenzeichen I ZR/55/00).