Aktuelle Rechtsprechung

20.02.2005 - Aktuelle Entscheidung im Mietrecht
Bundesgerichtshof (BAG), Urteil vom 23. Juni 2004, Aktenzeichen VIII ZR 361/03 Bei sogenanntem starren Fristplan in einer großen Anzahl von Muster-Wohnraummietverträgen ist die Übertragung der Schönheitsreparaturpflicht auf den Mieter unwirksam.
Sowohl Vermietern als auch Mietern wird angeraten ihre Verträge auf die Wirksamkeit zu überprüfen und sich daraus ergebende Handlungsalternativen erläutern zu lassen.