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23.08.2005 - Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 Mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken verletzt der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten auch dann, wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich verboten hat. Das gilt insbesondere beim Zugriff auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt. Diese Pflichtverletzung kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Ob die Kündigung in einem solchen Fall im Ergebnis wirksam ist, ist auf Grund einer Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellen.