Aktuelle Rechtsprechung

06.07.2005 - Ansprüche auf Miete aus Wohnraumverträgen im Urkundenprozess
BGH, Urteil vom 1. Juni 2005, VIII ZR 216/04 Ansprüche auf Miete aus Wohnraumverträgen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden. Für den Vermieter genügt dabei die Vorlage des Mietvertrages. Der Mieter kann in diesem Fall nur Einwendungen erheben, die sich aus Urkunden ergeben. Liegen nur andersartige Einwendungen vor, kann auf Antrag des Mieters ein Vorbehaltsurteil ergehen, welches sodann im Nachverfahren unter Berücksichtigung aller Einwendungen überprüft werden kann.