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18.05.2005 - Pflichtteilsansprüche bei Erbschaften

OLG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 2004, Aktenzeichen 2 W 377/04 Erben müssen ihre Pflichtteilsansprüche innerhalb von drei Jahren, nachdem sie von dem Erbfall Kenntnis erlangt haben, einfordern. Ein Irrtum über das Bestehen von Pflichtteilsansprüchen oder die fehlende Kenntnis von der gesetzlichen Frist verhindern den Verlust von Ansprüchen grundsätzlich nicht.