Aktuelle Rechtsprechung

23.08.2005 - Neue Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsgrundsätze
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 18. Mai 2005 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben. Sie ist gültig ab dem 1. Juli 2005. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Sie wird vielmehr von den Gerichten als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Unterhaltes angewendet.
Darüber hinaus haben die Familiensenate vieler Oberlandesgerichte unterhaltsrechtliche Leitlinien bzw. Richtlinien oder Grundsätze und Tabellen entwickelt, die der weiteren Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Bemessung des Ehegattenunterhaltes und des Kindesunterhaltes im jeweiligen OLG-Bezirk dienen. Bei dem für Hessen zuständigen OLG Frankfurt/Main handelt es sich dabei um die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erarbeiteten Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main vom 1. Juli 2005.
Diese Neufassung der Unterhaltsgrundsätze macht in vielen Fällen eine Neuberechung des Unterhaltes erforderlich.