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18.01.2005 - Unwirksamkeit von Vertragsstrafen in Formulararbeitsverträgen

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 4. März 2004, Aktenzeichen 8 AZR 196/03 Vertragsstrafenversprechen in vorformulierten Arbeitsverträgen können eine unangemessene Banchteiligung darstellen und daher gemäß § 307 BGB unwirksam sein. Für die Prüfung der Wirksamkeit ist vor allem das Verhältnis zwischen Pflichtverletzung und Höhe der Vertragsstrafe entscheidend. Eine Anpassung der Vertragsstrafe gemäß § 343 BGB ist in der Regel nicht möglich.