Herr Rechtsanwalt Christian Herzig studierte Rechtswissenschaften an der Goethe Universität in Frankfurt am Main und absolvierte sein anschließendes Referendariat am Landgericht Darmstadt und in verschiedenen Anwaltskanzleien.
Er berät Unternehmen, deren Gesellschafter und Organe, sowie deren (Insolvenz)gläubiger in der Unternehmenskrise und -insolvenz. Seine Expertise umfasst insbesondere die Prüfung und Vermeidung von Insolvenzantragspflichten, die vorbeugende Beratung zur Haftung von Organmitgliedern, Insolvenzpläne, die Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen gegen Organmitglieder sowie die Beratung bei Kauf und Verkauf sanierungsbedürftiger Unternehmen.
Daneben führt Herr Herzig außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren für Verbraucher durch.
Ferner berät Herr Herzig zu allen Aspekten des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechtes, auch an der Schnittstelle zum Insolvenzrecht. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit zählt sowohl die Beratung und Vertretung von Organmitgliedern und sonstigen Führungskräften als auch von Arbeitnehmern und Betriebsratsgremien zur Gestaltung, dem Abschluss und der Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen, Arbeitnehmerüberlassung, zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sowie das Führen von Rechtsstreitigkeiten, insbesondere auch von Kündigungsschutzprozessen.
Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Gesellschaftsrecht, sowie das Vertragsrecht.
Herr Herzig ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.