Herr Rechtsanwalt Christian Herzig studierte Rechtswissenschaften an der Goethe Universität in Frankfurt am Main.
Anschließend absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Darmstadt und in verschiedenen Anwaltskanzleien.
Herr Herzig ist seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft überwiegend im Insolvenzrecht tätig. Er berät insbesondere Unternehmen, ihre Organmitglieder und Gesellschafter in der Unternehmenskrise und –insolvenz. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit zählen die Prüfung und Vermeidung von Insolvenzantragspflichten, die (vorbeugende) Beratung zur Haftung von Organmitgliedern, sowie die Beratung von Insolvenzgläubigern im Zusammenhang mit allen Aspekten des Insolvenzverfahrens, insbesondere bei der Vorbeugung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Daneben berät er beim Kauf und Verkauf sanierungsbedürftiger Unternehmen.
Ferner führt Herr Herzig außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren für Verbraucher durch und begleitet diese auf Wunsch in einem sich daran gegebenenfalls anschließenden Insolvenzverfahren.
Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Gesellschaftsrecht, sowie das Vertragsrecht.
Herr Herzig ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.