Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Beide Rechtsgebiete greifen hierbei, vor allem im Zusammenhang mit der Beratung bei Betriebsübergang und sonstigen Betriebsänderungen, ineinander über.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der Beratung / Vertretung bei Kündigungen und sonstiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir stehen unseren Mandanten auch bei Unternehmensveräußerungen und Umstrukturierungsmaßnahmen in Fragen des Betriebsübergangs und sonstigen Betriebsänderungen kompetent zur Seite. In diesem Zusammenhang beraten wir Unternehmen und auch Betriebsräte bei abzuschließendem Interessenausgleich und Sozialplan (einschließlich Transfer- und Überleitungssozialplänen).
Sie erreichen uns telefonisch unter (06151) 17640 oder per E-Mail unter anwalt(at)wirtschaftsanwalt.de