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Hummel Walter & Kollegen – Rechtsanwälte und Notare

Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht umfasst sowohl das private als auch das öffentliche Baurecht. Aus der Sicht des Bauherrn gehören zum privaten Baurecht sämtliche Fragen der Vertragsverhandlungen, des Vertragsschlusses mit dem Auftragnehmer über die Durchführung eines Bauvorhabens bis hin zur Beendigung, der Abrechnung und insbesondere der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Aus der Sicht des Unternehmers sind von besonderer Wichtigkeit die Vertragsgestaltung mit dem Auftraggeber, die baubegleitende Rechtsberatung (Störung des Bauablaufes, Nachträge etc.) sowie die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und der Umgang mit Gewährleistungsrechten.

Das öffentliche Baurecht beinhaltet sowohl das Bauplanungs- als auch das Bauordnungsrecht. Ob private oder unternehmerische Bauvorhaben – sie müssen den bauplanungs- und ordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Wir beraten umfassend zu sämtlichen Fragen des öffentlichen Baurechtes und begleiten Bauvorhaben von der Planungsphase bis hin zur Fertigstellungsanzeige. Dies schließt Vertretung gegenüber Behörden in Bauantrags- und Widerspruchsverfahren sowie gegenüber dem Verwaltungsgericht bei der Durchsetzung von Ansprüchen ein.

Das Bauträgerrecht ist eine besondere Konstellation im privaten Baurecht. Der Auftraggeber, meist ein Verbraucher, lässt auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten, an dem er nach Fertigstellung Eigentum oder Miteigentum erhält. Überwiegend werden Bauträgerverträge zur Errichtung von Wohnungseigentumsanlagen geschlossen. Die Absicherung des Käufers gegenüber dem Bauträger ist dabei von entscheidender Bedeutung. So empfiehlt sich unbedingt eine Prüfung der notariellen Verträge vor deren Abschluss. Selbstverständlich beraten wir sowohl den einzelnen Käufer als auch die werdenden Wohnungseigentümergemeinschaften zur Durchsetzung von Herstellungs- als auch Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

Das Architektenrecht ist im Wesentlichen geprägt von vergütungs- und haftungsrechtlichen Fragen des Architekten. Es spielen dabei auch die versicherungsrechtlichen Aspekte eine entscheidende Rolle. So vertreten wir unsere Mandantschaft sowohl bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegenüber Auftraggebern als auch in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen bzw. gegenüber den Haftpflichtversicherungen. Für unsere Mandanten aus dem Architekten- und Ingenieursbereich stehen wir selbstverständlich auch wegen planungsrechtlicher Fragen im öffentlichen Recht zur Verfügung.

Zum Baurechtlichen gehören oftmals auch wohnungseigentumsrechtliche Fragen. Gleichermaßen sind versicherungsrechtliche Probleme zu lösen, so dass wir Rechtsberatung auf diesen Gebieten aus einer Hand anbieten können.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Sekretariat

  • Büsra Can,
  • Laura Kolb,
  • Andrea Pöllner,
  • Heidi Rauscher,
  • Doris Sott

Sie erreichen uns telefonisch unter (06151) 17640 oder per E-Mail unter anwalt(at)wirtschaftsanwalt.de

Ihre Anwälte im Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt und Notar Henning Walter

Rechtsanwalt und Notar Henning Walter ist Experte auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts und betreut Sie zudem in Fragen des Wohnungseigentumsrechts, des Bestattungsrechts sowie des Erbrechts.

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Rechtsanwältin Farnaz Punke

Rechtsanwältin Farnaz Punke betreut als Fachanwältin Mandate im Bau- und Architektenrecht und berät Sie in den Bereichen AGB und Bestattungsrecht.

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