Rechtsanwältin Farnaz Punke
Rechtsanwältin Farnaz Punke betreut als Fachanwältin Mandate im Bau- und Architektenrecht und berät Sie in den Bereichen AGB und Bestattungsrecht.
mehr zu Rechtsanwältin Farnaz PunkeDie bestattungsrechtlichen Regelungen sind aufgrund des Föderalismus weitestgehend im Landesrecht zu finden. Jedes Bundesland hat eigene Bestattungs- und Friedhofsgesetze erlassen.
Das Bestattungsrecht befasst sich mit dem Friedhofswesen, den einzelnen Bestattungsarten und dem Recht der Totenfürsorge. Das Totenfürsorgerecht regelt, wer bestattungs- bzw. sorgepflichtige Person und damit verpflichtet ist, umgehend die zum Schutz der Gesundheit und der Totenruhe erforderlichen Sorgemaßnahmen nach dem Ableben einer Person zu veranlassen. Daneben regelt das Bestattungsrecht unter welchen Voraussetzungen eine Umbettung einer Leiche bzw. einer Urne möglich ist und welche Ordnungswidrigkeitstatbestände im Zusammenhang mit der Bestattung einer Leiche bzw. Urne bestehen.
Da die Bestattung durch ein Bestattungsunternehmen ausgeführt wird, muss zwischen dem Bestattungsunternehmen und der sorge- bzw. bestattungspflichtigen Person ein zivilrechtlicher Bestattungsvertrag geschlossen werden, der die Durchführung der Beisetzung in seinen Einzelheiten regelt. Weil die Dienstleistung des Bestattungsunternehmens meist nicht nur darin besteht, die Beisetzung durchzuführen, sondern bereits im Vorfeld der Beisetzung viele einzelne, vorbereitende Dienstleistungen durch das Bestattungsunternehmen ausgeführt werden, empfiehlt es sich, sämtliche Einzelheiten in den Bestattungsvertrag mit aufzunehmen.
Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen des Bestattungsrechts. Für Bestattungsunternehmen entwerfen wir Bestattungsverträge oder überprüfen bereits bestehende Verträge auf ihre Wirksamkeit und Vollständigkeit. Daneben betreuen wir Bestattungsunternehmen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem Bestattungsvertrag. Hierzu verfügt unsere Kanzlei über eine eigene Abteilung für Mahn- und Zwangsvollstreckungssachen.
Sie erreichen uns telefonisch unter (06151) 17640 oder per E-Mail unter anwalt(at)wirtschaftsanwalt.de