Rechtsanwalt Christian Herzig
Rechtsanwalt Christian Herzig steht Ihnen als erfahrener Ansprechpartner im Rechtsgebiet Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht zur Seite.
mehr zu Rechtsanwalt Christian HerzigIm Insolvenzrecht kann zwischen der Insolvenz eines unternehmerisch tätigen Schuldners (Unternehmensinsolvenz) und der einer Privatperson (Verbraucherinsolvenz) unterschieden werden.
Das moderne Unternehmensinsolvenzrecht soll in erster Linie die Sanierung von Unternehmen in einem strukturierten Verfahren ermöglichen. Schon vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens können Unternehmen und unternehmerisch tätige natürliche Personen zur nachhaltigen Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit besondere Verfahrenshilfen in Anspruch nehmen. Aber auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bietet die Insolvenzordnung eine Vielzahl von beispielsweise arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Werkzeugen zur Sanierung des Unternehmens. Nicht nur deshalb empfiehlt es sich, die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens jederzeit im Blick zu behalten. Gerade organschaftliche Vertreter einer Gesellschaft sind aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung, bei Insolvenzreife einen Insolvenzantrag zu stellen, bereits im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erheblichen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken ausgesetzt.
Zahlungsunfähigen Verbrauchern will das Insolvenzrecht durch eine Befreiung von ihren Verbindlichkeiten zu einem wirtschaftlichen Neustart verhelfen. Die sogenannte Restschuldbefreiung können Verbraucher – sofern ein zuvor angestrengter außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch gescheitert ist – im Wege eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens erlangen.
Für die Gläubiger des insolventen Schuldners verfolgt das Insolvenzverfahren das Ziel einer bestmöglichen und gleichmäßigen Befriedigung ihrer Forderungen. Zur Erreichung dieses Zwecks räumt die Insolvenzordnung den Gläubigern umfangreiche Mitsprache- und Beteiligungsrechte ein. Dennoch sehen auch sie sich nicht selten Ansprüchen des Insolvenzverwalters, beispielsweise aus Insolvenzanfechtung, ausgesetzt.
Wir beraten und vertreten Insolvenzgläubiger, Unternehmen, deren Geschäftsführungsorgane, Verbraucher, sowie Insolvenzverwalter im Hinblick auf sämtliche Aspekte des Insolvenzverfahrens.
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