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Hummel Walter & Kollegen – Rechtsanwälte und Notare

Mediation

 

Die Mediation oder: Wie man eine Orange teilt!

Kennen Sie die Geschichte von der gerecht geteilten Orange?

Das Ehepaar Müller stritt sich um eine Orange. Jeder wollte die Frucht für sich haben und keiner war zu irgendwelchen Zugeständnissen bereit, zumal solche auch auf den ersten Blick nicht erkennbar waren. Sie stritten sich schon eine ganze Weile und ihr Konflikt drohte immer mehr zu eskalieren. Da schlug ihnen ein Freund eine Mediation vor. Beide waren skeptisch, wollten jedoch einen letzten Versuch wagen. Also gingen sie zur Mediation. Die erfahrene Mediatorin erfragte im Laufe des Verfahrens das jeweilige Interesse für den Besitz an der Orange und siehe da…

Frau Müller wollte einen Kuchen backen und benötigte dafür den Abrieb der Orangenschale
und
Herr Müller trank so gerne Orangensaft….

Diese kleine Geschichte erläutert eingängig den entscheidenden Vorteil des Mediationsverfahrens, die sogenannte Win-win-Situation.

Eine Familienmediation bringt darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Vorteile mit sich, nämlich

  • zeitnahe Terminvergabe und Schlichtung der Konflikte
  • Kostenersparnis bei Anwalts- und Gerichtskosten
  • selbstbestimmte Einigung zwischen den Beteiligten, die i.d.R. als gerechter empfunden wird und ein zukünftiges Miteinander zulässt
  • kompetente Unterstützung durch Zertifizierte Mediatorin
  • neutrale Betrachtung des Konflikts
  • entspannte Atmosphäre

 

Aber was ist Mediation überhaupt?

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Beteiligten mithilfe eines Mediators/einer Mediatorin freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben.

Und wie läuft ein solches Mediationsverfahren bei mir als Zertifizierter Mediatorin ab?

  1. In einem ersten Termin kläre ich mit Ihnen als  den Beteiligten, den sogenannten Medianden, ob die Mediation sich für Sie überhaupt eignet oder ob ggf. andere Verfahren wie die Vertretung durch Parteianwälte oder die Ehe- und Familienberatung zielführender sein können. Ich stelle die Struktur des Verfahrens vor und beantworte Ihre Fragen. Wenn Sie sich für die Durchführung einer Mediation entscheiden, treffen wir eine Mediationsvereinbarung, in der auch geklärt wird, wer die Kosten des Mediationsverfahrens trägt und wie hoch diese in etwa sein werden.
     
  2. In einem anschließenden Termin erstellen Sie eine Themensammlung, d.h., Sie legen fest, zu welchen Bereichen Sie sich Regelungen wünschen. Für die Mediation braucht es einen Überblick über den Streit, die Konfliktpunkte und die Themen, bei denen Sie als Beteiligte aneinander geraten sind. Dabei geht es zunächst um die neutrale Sammlung von Informationen. Gibt es verschiedene Themen, können Sie diese in ihrer Priorität ordnen.
     
  3. Nun kommt das Herzstück der Mediation:  die Interessenklärung und Konflikterhellung!
    Hier werden aus den bereits erörterten Positionen verborgene Motive, Interessen, Hintergründe und Emotionen aufgedeckt. Sie als Medianden drücken Ihre Wünsche, Interessen und hinter dem Konflikt verborgenen Gefühle aus. Ich greife unterstützend ein, in dem ich zum besseren Verständnis Kernsätze verfasse sowie Zusammenfassungen und Spiegelungen präsentiere, um Missverständnisse zu vermeiden und Sie zur Annahme einer anderen Sichtweise anrege. Ich versuche, Sie wieder in die direkte Kommunikation zu führen.
     
  4. In der vierten Mediationsphase suchen Sie nach kreativen Möglichkeiten, um Ihren Konflikt zu lösen. Sie überlegen gemeinsam, wie sie Ihren Konflikt beilegen können und sammeln Ihre Ideen. Die vierte Phase ähnelt einem Brainstorming, bei dem Vorschläge und Optionen diskutiert und Überlegungen angestrengt werden, welche Lösungsmöglichkeiten realisiert werden können. Alles ist möglich, vom „auf alle Fälle“ bis zum „geht ja gar nicht“ über „da muss ich darüber nachdenken.“

    In dieser Phase erhalten die verschiedenen Lösungsansätze eine Gewichtung und es wird gemeinsam festgelegt, welche Optionen konsens- und realisierungsfähig sind.
     
  5. Mediationsvereinbarung – geschafft und herzlichen Glückwunsch!

    Das Ergebnis von Phase 4 fasse ich in einer schriftlichen Vereinbarung zusammen. Werden Sie von Parteianwälten beraten, erhalten Sie zur Rücksprache mit diesen vorab einen Entwurf. Erst dann, wenn das Dokument exakt dem erarbeiteten Ergebnis aus Phase 4 entspricht, treffen wir uns zur Unterschrift. Einige Regelungen sehen die notarielle Beurkundung vor, worauf ich Sie selbstverständlich hinweise.

 

Was kostet dieses Verfahren?

Ich rechne nach Zeitstunden ab mit einem Betrag von € 190,00 / h zzgl. MWst. Vor- und Nachbereitungen sind dabei inbegriffen. Eine Sitzung dauert i.d.R. 1,5 h.

 

Nähere Informationen zur Mediation in familiären Konflikten finden sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Familienmediation Darmstadt/Bergstraße.